Was kostet ein Baugutachten?

    Die ehrliche Antwort lautet: Es hängt davon ab, was begutachtet werden soll. Ein Pauschalpreis, der ohne Kenntnis des Objekts genannt wird, sagt wenig aus, und wird erfahrungsgemäß später nach oben korrigiert.

    Deshalb gehen wir anders vor: Sie schildern Ihr Anliegen in einem kurzen, kostenfreien Gespräch, und wir nennen Ihnen anschließend einen konkreten Rahmen für genau Ihren Fall. Auf dieser Seite lesen Sie, welche Faktoren dabei den Aufwand bestimmen.

    Rückruf innerhalb von 24 Stunden · Erstgespräch kostenfrei

    • Öffentlich bestellter und vereidigter SachverständigerEintrag im IHK-Verzeichnis
    • Über 25 Jahre Erfahrung
    • Stuttgart und Region, bis zu 200 km
    • Sitz in Fellbach

    Sechs Faktoren, die den Aufwand bestimmen

    Wer diese Punkte kennt, kann Angebote von Sachverständigen realistisch einordnen – unabhängig davon, wen Sie beauftragen.

    Art des Gutachtens

    Eine Ortsbesichtigung mit mündlicher Einschätzung, ein schriftliches Schadensgutachten, eine Beweissicherung oder ein Verkehrswertgutachten nach ImmoWertV unterscheiden sich im Aufwand grundlegend.

    Umfang des Objekts

    Eine Eigentumswohnung, ein Einfamilienhaus oder ein Mehrfamilienhaus mit mehreren Einheiten bedeuten unterschiedlich viel Aufnahme vor Ort und unterschiedlich umfangreiche Dokumentation.

    Anzahl und Art der Schäden

    Ein einzelner Riss ist schneller beurteilt als ein Feuchteschaden, dessen Ursache zwischen Abdichtung, Haustechnik und Nutzung liegen kann.

    Messungen und Laborproben

    Feuchtemessung, Bauteilöffnungen, Schimmel- oder Asbestproben mit Laborauswertung verursachen zusätzlichen Aufwand und Fremdkosten.

    Verwendungszweck

    Ein Gutachten für die eigene Entscheidung, für die Versicherung oder für eine gerichtliche Auseinandersetzung stellt unterschiedliche Anforderungen an Tiefe und Nachweisführung.

    Zeitliche Dringlichkeit

    Steht ein Notartermin, eine Abnahme oder ein Fristablauf an, muss die Bearbeitung enger getaktet werden, das wirkt sich auf den Aufwand aus.

    So kommen Sie zu einem belastbaren Preis

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      Sie schildern Ihr Anliegen

      Telefonisch oder über das Formular: um welches Objekt geht es, was ist zu sehen, wofür brauchen Sie das Ergebnis.

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      Kostenfreie Ersteinschätzung

      In einem kurzen Gespräch klären wir, welche Art Gutachten wirklich passt, manchmal ist es weniger als erwartet.

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      Konkreter Rahmen und Auftrag

      Auf dieser Basis nennen wir Ihnen den Kostenrahmen für Ihren Fall. Erst wenn Sie zustimmen, wird beauftragt.

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      Ortstermin und Gutachten

      Aufnahme vor Ort, Auswertung und ein nachvollziehbarer Bericht, neutral und gerichtsverwertbar.

    Privatgutachten und Gerichtsgutachten

    Bei einem Privatgutachten beauftragen Sie den Sachverständigen selbst; Umfang und Vergütung werden vorab vereinbart. Bei einem Gerichtsgutachten beauftragt das Gericht, und die Vergütung richtet sich nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG).

    Dr. Andreas Gensmantel ist von der IHK Region Stuttgart öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Schäden an Gebäuden und wird in beiden Konstellationen tätig. Auch ein Privatgutachten wird dadurch so aufgebaut, dass es in einer gerichtlichen Auseinandersetzung Bestand hat.

    Häufige Fragen zu den Kosten

    Das lässt sich seriös erst sagen, wenn klar ist, was geprüft werden soll. Ein kurzer Blick auf einen einzelnen Riss und ein vollständiges Gutachten über mehrere Schäden mit Laborproben sind völlig unterschiedliche Aufgaben. Wir klären Ihr Anliegen kostenfrei am Telefon und nennen Ihnen dann den Rahmen für genau Ihren Fall.

    Entscheidend sind Größe und Alter des Objekts, die Zugänglichkeit von Keller und Dachstuhl sowie die Frage, ob Sie eine mündliche Einschätzung vor Ort oder einen schriftlichen Bericht benötigen. Beides besprechen wir vorab, damit Sie vor dem Notartermin wissen, woran Sie sind.

    Das hängt vom Vertrag ab. Bei Rechtsschutz- und teils bei Gebäudeversicherungen werden Sachverständigenkosten in bestimmten Fällen übernommen. Fragen Sie Ihre Versicherung vor der Beauftragung, ob und in welchem Umfang eine Kostenübernahme möglich ist.

    Bei gerichtlich beauftragten Gutachten richtet sich die Vergütung nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG); das Gericht setzt sie fest, nicht der Sachverständige. Privatgutachten werden dagegen frei nach Aufwand vereinbart.

    Aus unserer Erfahrung ja, weil Feuchte im Keller, Schäden im Dachstuhl oder eine überfällige Haustechnik den Sanierungsbedarf deutlich verschieben können. Das Gutachten schafft eine sachliche Grundlage für Ihre Entscheidung und für Preisgespräche.

    Ja, nach der Ersteinschätzung. Wir fragen kurz nach Objekt, Schadensbild und Zweck des Gutachtens und nennen Ihnen dann einen konkreten Rahmen. Ein Pauschalpreis ohne diese Angaben wäre unseriös.

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