Beweissicherungen
„Pfusch am Bau“ – nicht nur bei eigenen Baumaßnahmen entscheidend. Sichern Sie Beweise oder beugen Sie ungerechtfertigten Ansprüchen vor.
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- Dr. Andreas Gensmantel · Öffentlich bestellt & vereidigt
- Dr. Andreas Gensmantel · IHK Region Stuttgart
- 25+ Jahre Erfahrung
- Stuttgart und Umgebung · Sitz in Fellbach
Neutrale Dokumentation des Bauzustands
Wir nehmen den Zustand Ihrer Immobilie bzw. der Nachbargebäude auf, um im Bedarfsfall Schäden beweisen oder ungerechtfertigte Ansprüche abwehren zu können.
Besonders vor Beginn von Bauarbeiten in der Nachbarschaft empfiehlt sich eine professionelle Beweissicherung – sie schützt Sie vor späteren Streitigkeiten.
- Beweissicherung vor und nach Baumaßnahmen
- Fotodokumentation und schriftlicher Befund
- Vermessung und Aufnahme bestehender Risse
- Neutrale Grundlage für Versicherer und Gerichte
Wann ist eine Beweissicherung sinnvoll?
Immer dann, wenn in der direkten Nachbarschaft gebaut, abgerissen, tiefgegründet oder gesprengt wird. Erschütterungen, Setzungen und Grundwasserabsenkungen können Risse, Putzschäden oder schiefe Türen verursachen – oft erst Wochen später sichtbar. Ohne dokumentierten Vorzustand ist es nahezu unmöglich, einen Verursacher in die Pflicht zu nehmen.
Auch als Bauherr profitieren Sie: Wer den Zustand der angrenzenden Gebäude vorab dokumentiert, kann nachträgliche, ungerechtfertigte Schadensansprüche der Nachbarn klar abwehren.
Was umfasst unsere Beweissicherung?
Wir erfassen Risse (Länge, Breite, Verlauf), Putzschäden, sichtbare Feuchte, Schiefstellungen, Fugen, Beläge und alle weiteren relevanten Auffälligkeiten. Befundaufnahme, Fotodokumentation und ein schriftliches, gerichtsverwertbares Beweissicherungsgutachten gehören standardmäßig dazu.
Bei besonders sensiblen Objekten setzen wir Riss-Monitoring (Gipsmarken, elektronische Sensoren) ein, um Veränderungen während der Bauphase nachweisbar festzuhalten.
Für wen arbeiten wir?
Private Eigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften, Hausverwaltungen, Bauträger, Architekten und Versicherungen im Raum Stuttgart, Fellbach, Esslingen, Ludwigsburg, Waiblingen und Tübingen.
Typische Anlässe in der Region Stuttgart
In dicht bebauten Lagen ist der Aushub einer Tiefgarage oder eines Kellers oft nur wenige Meter vom Nachbargebäude entfernt. Verbau, Rammen, Verdichten und Grundwasserabsenkung übertragen Erschütterungen und Spannungsumlagerungen in den Bestand – das ist der klassische Auslöser für Risse in Putz, Mauerwerk und Estrich.
Besonders empfindlich reagieren Altbauten mit starrem Kalk- oder Ziegelmauerwerk sowie Gebäude in Hanglagen, in denen sich Hang- und Schichtenwasser bewegt. Genau diese Konstellationen finden sich in Stuttgart, Fellbach, Waiblingen, Esslingen und Ludwigsburg regelmäßig.
Wir dokumentieren den Vorzustand vor Baubeginn, begleiten die Bauphase bei Bedarf mit Riss-Monitoring und nehmen den Endzustand nach Abschluss der Arbeiten auf – drei Schritte, mit denen sich Verursachung später belegen oder ausschließen lässt.
Ablauf einer Beweissicherung Schritt für Schritt
Erstgespräch am Telefon: Wir klären, welches Objekt betroffen ist, was in der Nachbarschaft geplant ist und welcher Umfang sinnvoll ist. Anschließend der Ortstermin: systematische Begehung, Aufmaß vorhandener Risse, Fotodokumentation mit Maßstab, bei Bedarf Setzen von Riss- oder Gipsmarken.
Danach folgt das Beweissicherungsgutachten: schriftlicher Befund mit Lageplan, Raum- und Bauteilzuordnung, Fotoanhang und eindeutiger Beschreibung des Vorzustands. Optional kommt eine Nachaufnahme nach Abschluss der Nachbarbaumaßnahme hinzu, um Veränderungen zu belegen oder auszuschließen.
Beweissicherung, Privatgutachten oder Gerichtsgutachten?
Die Beweissicherung dokumentiert einen Zustand, ohne eine Ursache zu bewerten. Sie ist die Grundlage, auf die sich später jede Ursachenbeurteilung stützen kann – und deshalb umso wertvoller, je früher sie erfolgt.
Ein Privatgutachten geht einen Schritt weiter: Es bewertet Ursache, Verantwortung und Sanierungsweg und wird von einer Partei in Auftrag gegeben. Ein Gerichtsgutachten erstellt der Sachverständige dagegen ausschließlich im Auftrag des Gerichts nach dessen Beweisfragen.
Weil Dr. Andreas Gensmantel öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger der IHK Region Stuttgart ist, werden seine Feststellungen auch außergerichtlich – etwa gegenüber Versicherern, Bauträgern und Rechtsanwälten – als neutrale Grundlage anerkannt.
Selbstständiges Beweisverfahren
Ist der Schaden bereits eingetreten und droht Streit, kommt das selbstständige Beweisverfahren nach § 485 ZPO in Betracht. Es sichert den Beweis gerichtlich, bevor sich der Zustand durch eine Sanierung verändert.
Häufig ist die schnellere Variante jedoch eine private Beweissicherung – vor allem dann, wenn die Bauarbeiten in der Nachbarschaft unmittelbar bevorstehen und Zeit der entscheidende Faktor ist.
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