Sicherheit (SiGeKo)

    Die frühzeitige Planung von Sicherheitseinrichtungen und ­maßnahmen hilft, Gefährdungen zu minimieren und Kosten zu sparen.

    Rückruf innerhalb von 24h · kostenfreie Ersteinschätzung

    • Dr. Andreas Gensmantel · Öffentlich bestellt & vereidigt
    • Dr. Andreas Gensmantel · IHK Region Stuttgart
    • 25+ Jahre Erfahrung
    • Stuttgart und Umgebung · Sitz in Fellbach

    SiGeKo nach Baustellenverordnung

    Wir übernehmen für Sie die Pflichten des Koordinators nach Baustellen­verordnung in der Planungs- und Ausführungsphase Ihres Bauvorhabens.

    Wir beraten Sie gerne über Ihre Pflichten als Bauherr und bieten Ihnen auf die Größe Ihres Bauvorhabens zugeschnittene Lösungen – gelistet in der IngKamm-Fachliste 29.

    • Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGePlan)
    • Koordination in Planungs- und Ausführungs­phase
    • Bauherren­beratung zu Pflichten nach BaustellV
    • Unterlage für spätere Arbeiten am Bauwerk

    Wann brauche ich einen SiGeKo?

    Nach Baustellenverordnung (BaustellV) ist ein Sicherheits- und Gesundheits­schutz­koordinator immer dann zu bestellen, wenn auf einer Baustelle Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden – also faktisch bei nahezu jedem nicht-trivialen Bauvorhaben.

    Der Bauherr trägt die Verantwortung. Wer keinen SiGeKo bestellt, riskiert Bußgelder und im Schadens­fall persönliche Haftung.

    SiGeKo-Leistungen

    Planungsphase: Erstellung des Sicherheits- und Gesundheits­schutz­plans (SiGePlan), Vorankündigung an die zuständige Behörde, Hinweise auf besondere Gefährdungen für Planer und Ausschreiber.

    Ausführungs­phase: regelmäßige Baustellen­begehungen, Koordination der Gewerke, Fortschreibung des SiGePlans bei Änderungen, Dokumentation aller relevanten Vorgänge.

    Abschluss: Erstellung der Unterlage für spätere Arbeiten am Bauwerk – wichtig für künftige Instandhaltung und Sanierung.

    Baustellensicherung in Stuttgart und Region

    Baustellensicherung heißt: die Baustelle so absichern, dass weder Beschäftigte noch Dritte zu Schaden kommen. Dazu gehören Absturzsicherungen an Dach, Decken­öffnungen und Gerüsten, die Sicherung von Gräben und Baugruben, Verkehrs­sicherung und Beschilderung im öffentlichen Raum sowie der Schutz von Passanten und Nachbargrundstücken.

    Wir prüfen die vorhandenen Sicherungs­maßnahmen bei Baustellen­begehungen, benennen Mängel schriftlich und legen fest, welches Gewerk sie bis wann zu beheben hat. Das schützt Sie als Bauherr vor Haftung und verhindert Baustopps durch die Aufsichts­behörde.

    Typische Anlässe im Raum Stuttgart: innerstädtische Baustellen mit engem Straßenraum, Hanglagen mit Baugruben und Verbau, Sanierungen im bewohnten Bestand sowie Dach- und Fassaden­arbeiten mit Absturzgefahr.

    Für welche Bauvorhaben?

    Wohnungsbau, Sanierungs­projekte, Gewerbe- und Industriebau – maßgeschneidert auf die Größe Ihres Vorhabens, im Raum Stuttgart, Fellbach, Esslingen, Ludwigsburg und Tübingen.

    Häufige Fragen

    Ja, sofern Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber gleichzeitig oder nacheinander auf der Baustelle tätig sind und bestimmte Schwellen­werte überschritten werden. Wir prüfen kurz ab, ob es bei Ihrem Vorhaben Pflicht ist.

    Die Kosten richten sich nach Bauvolumen und Baudauer. Für ein Einfamilien­haus liegen sie typischerweise im mittleren bis oberen dreistelligen Bereich pro Phase.

    So früh wie möglich – idealerweise bereits in der Planungs­phase, damit Sicherheits­anforderungen in Ausschreibung und Bauablauf einfließen.

    Eine Dokumentation, die zukünftigen Handwerkern (z. B. bei Wartung am Dach) die relevanten Sicherheits­informationen über das Gebäude liefert. Sie ist verpflichtender Bestandteil der SiGeKo-Leistung.

    Absturzsicherungen an Dach, Decken­öffnungen und Gerüsten, Sicherung von Gräben und Baugruben, Verkehrs­sicherung und Beschilderung im öffentlichen Raum sowie der Schutz von Passanten und Nachbargrundstücken. Wir prüfen diese Maßnahmen bei Begehungen und dokumentieren Mängel.

    Grundsätzlich der Bauherr, neben den ausführenden Unternehmen. Eine dokumentierte Baustellen­sicherung und ein bestellter SiGeKo reduzieren dieses Risiko erheblich – im Schadensfall zählt die Nachweisbarkeit.

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