Sicherheit (SiGeKo)
Die frühzeitige Planung von Sicherheitseinrichtungen und maßnahmen hilft, Gefährdungen zu minimieren und Kosten zu sparen.
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- Dr. Andreas Gensmantel · Öffentlich bestellt & vereidigt
- Dr. Andreas Gensmantel · IHK Region Stuttgart
- 25+ Jahre Erfahrung
- Stuttgart und Umgebung · Sitz in Fellbach
SiGeKo nach Baustellenverordnung
Wir übernehmen für Sie die Pflichten des Koordinators nach Baustellenverordnung in der Planungs- und Ausführungsphase Ihres Bauvorhabens.
Wir beraten Sie gerne über Ihre Pflichten als Bauherr und bieten Ihnen auf die Größe Ihres Bauvorhabens zugeschnittene Lösungen – gelistet in der IngKamm-Fachliste 29.
- Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGePlan)
- Koordination in Planungs- und Ausführungsphase
- Bauherrenberatung zu Pflichten nach BaustellV
- Unterlage für spätere Arbeiten am Bauwerk
Wann brauche ich einen SiGeKo?
Nach Baustellenverordnung (BaustellV) ist ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator immer dann zu bestellen, wenn auf einer Baustelle Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden – also faktisch bei nahezu jedem nicht-trivialen Bauvorhaben.
Der Bauherr trägt die Verantwortung. Wer keinen SiGeKo bestellt, riskiert Bußgelder und im Schadensfall persönliche Haftung.
SiGeKo-Leistungen
Planungsphase: Erstellung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGePlan), Vorankündigung an die zuständige Behörde, Hinweise auf besondere Gefährdungen für Planer und Ausschreiber.
Ausführungsphase: regelmäßige Baustellenbegehungen, Koordination der Gewerke, Fortschreibung des SiGePlans bei Änderungen, Dokumentation aller relevanten Vorgänge.
Abschluss: Erstellung der Unterlage für spätere Arbeiten am Bauwerk – wichtig für künftige Instandhaltung und Sanierung.
Baustellensicherung in Stuttgart und Region
Baustellensicherung heißt: die Baustelle so absichern, dass weder Beschäftigte noch Dritte zu Schaden kommen. Dazu gehören Absturzsicherungen an Dach, Deckenöffnungen und Gerüsten, die Sicherung von Gräben und Baugruben, Verkehrssicherung und Beschilderung im öffentlichen Raum sowie der Schutz von Passanten und Nachbargrundstücken.
Wir prüfen die vorhandenen Sicherungsmaßnahmen bei Baustellenbegehungen, benennen Mängel schriftlich und legen fest, welches Gewerk sie bis wann zu beheben hat. Das schützt Sie als Bauherr vor Haftung und verhindert Baustopps durch die Aufsichtsbehörde.
Typische Anlässe im Raum Stuttgart: innerstädtische Baustellen mit engem Straßenraum, Hanglagen mit Baugruben und Verbau, Sanierungen im bewohnten Bestand sowie Dach- und Fassadenarbeiten mit Absturzgefahr.
Für welche Bauvorhaben?
Wohnungsbau, Sanierungsprojekte, Gewerbe- und Industriebau – maßgeschneidert auf die Größe Ihres Vorhabens, im Raum Stuttgart, Fellbach, Esslingen, Ludwigsburg und Tübingen.
Häufige Fragen
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