Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger (IHK)

    Bausachverständiger in Stuttgart und Region

    Risse, Feuchte, Mängel am Neubau, Streit mit Bauträger oder Handwerker – Sie brauchen ein neutrales, fachlich belastbares Gutachten? Genau das ist unser Kerngeschäft seit über 25 Jahren.

    Rückruf innerhalb von 24 Stunden · kostenfrei & unverbindlich

    Ö.b.u.v. Sachverständiger der IHK Region Stuttgart für Schäden an Gebäuden
    Gerichts- und Privat­gutachten – vor Gericht regelmäßig anerkannt
    Über 25 Jahre Erfahrung in Stuttgart, Fellbach, Esslingen, Tübingen und Umland

    Typische Fälle, in denen wir gerufen werden

    Vielleicht ist Ihre Situation dabei – oder so ähnlich.

    Risse im Mauerwerk oder in der Decke

    Setzungs­risse, Schwindrisse, statisch relevante Risse – wir klären Ursache, Risiko und Verantwortung.

    Feuchtigkeit und Wasserschaden

    Feuchter Keller, undichtes Dach, Rohrbruch, Wassereintritt nach Starkregen – wir dokumentieren den Schaden und bewerten die Sanierung.

    Streit mit Bauträger oder Handwerker

    Mängel am Neubau, mangelhafte Ausführung, verweigerte Nachbesserung – unser Gutachten ist Ihre Grundlage in Verhandlung oder vor Gericht.

    Bauabnahme & Gewährleistung

    Abnahme­begleitung beim Neubau, Mängelrüge vor Ablauf der Gewährleistung, selbständiges Beweisverfahren.

    So läuft die Zusammenarbeit ab

    Vier klare Schritte – kein Bürokratiemarathon.

    1. Kostenlose Telefon-Einschätzung

    Sie schildern uns Ihr Anliegen. Wir klären, ob und welcher Umfang Gutachten sinnvoll ist – und nennen einen Kostenrahmen.

    2. Ortstermin

    Begehung, Befundaufnahme, Fotodokumentation, ggf. Messungen (Feuchte, Risse, Endoskopie). Sie sind gerne dabei.

    3. Schriftliches Gutachten

    Verständlich aufgebaut, fachlich fundiert, gerichts­verwertbar – mit klarer Aussage zu Ursache, Verantwortung und Sanierungs­empfehlung.

    4. Optional: Begleitung

    Wir begleiten Verhandlungen, das selbständige Beweisverfahren oder treten als gerichtlich bestellter Sachverständiger auf.

    Häufige Fragen

    Ein Standard-Privatgutachten zu einem einzelnen Schadensbild liegt meist im niedrigen vierstelligen Bereich. Kleinere Begutachtungen und Stellungnahmen beginnen im mittleren dreistelligen Bereich. Wir nennen vorab eine verbindliche Größenordnung.

    Die IHK Region Stuttgart hat besondere Sachkunde, Unabhängigkeit und persönliche Eignung geprüft. Gerichte erkennen öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige bevorzugt an – Ihr Gutachten hat damit besonderes Gewicht.

    Wir rufen binnen 24 Stunden zurück. Ortstermine sind in der Regel innerhalb von 1–2 Wochen möglich – bei akuten Schäden auch schneller.

    Bei berechtigten Ansprüchen gegenüber Versicherung, Bauträger oder Handwerker sind die Gutachterkosten oft erstattungsfähig. Eine Rechtsschutz­versicherung übernimmt häufig die Kosten im Streitfall.

    Ein Anruf spart oft viel Geld.

    Schildern Sie uns Ihr Anliegen – wir sagen Ihnen am Telefon ehrlich, ob ein Gutachten in Ihrem Fall sinnvoll ist.

    Sichern Sie sich jetzt Ihre kostenlose Erstberatung

    Unverbindlich anfragen. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen.

    Lieber direkt sprechen?

    Rufen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne persönlich und unverbindlich.

    0711 / 571 91 96Mo–Fr 8:00–20:00 Uhr
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