Brandschutz

    Vorbeugende Konzepte oder Gutachten – wir erstellen umfassende Lösungen inklusive der zugehörigen Pläne für Neu- und Bestandsbauten.

    Rückruf innerhalb von 24h · kostenfreie Ersteinschätzung

    • Dr. Andreas Gensmantel · Öffentlich bestellt & vereidigt
    • Dr. Andreas Gensmantel · IHK Region Stuttgart
    • 25+ Jahre Erfahrung
    • Stuttgart und Umgebung · Sitz in Fellbach

    Brandschutz aus einer Hand

    Wir erstellen für Sie auf Basis der gültigen Rechtsvorschriften und im Einvernehmen mit den zuständigen Behörden Brandschutzkonzepte bzw. Brandschutzgutachten sowie sämtliche Pläne für den vorbeugenden Brandschutz – Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne und mehr.

    Dr. Andreas Gensmantel ist Master of Engineering im vorbeugenden Brandschutz (M.Eng.) und in der IngKamm-Fachliste 09 gelistet – Ihr fachlich qualifizierter Ansprechpartner.

    • Brandschutzkonzepte für Neubau und Bestand
    • Brandschutzgutachten und Stellungnahmen
    • Flucht- und Rettungspläne nach DIN ISO 23601
    • Feuerwehrpläne nach DIN 14095

    Wann ist ein Brandschutzkonzept Pflicht?

    Nach Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO BW) ist für Sonderbauten – etwa Versammlungsstätten, Schulen, Kitas, Pflegeheime, Verkaufsstätten, Hochhäuser, Industrie- und Gewerbe­bauten – ein Brandschutzkonzept im Baugenehmigungs­verfahren vorgeschrieben.

    Auch im Bestand wird ein Brandschutz­konzept oder eine Brandschutz­stellungnahme notwendig, sobald Nutzungs­änderungen, Umbauten oder Anbauten erfolgen.

    Vom Konzept bis zum Plan

    Wir liefern das gesamte Paket: Brandschutzkonzept inkl. Lage- und Grundrissplänen mit eingetragenen Brand­abschnitten, Rettungswegen, Feuerwiderstands­klassen und sicherheits­technischen Anlagen.

    Dazu Flucht- und Rettungspläne nach DIN ISO 23601 und Feuerwehrpläne nach DIN 14095 – im Maßstab und in der Symbolik, die Feuerwehr und Behörde im Raum Stuttgart erwarten.

    Bestandsschutz und Sanierung

    Viele ältere Gebäude erfüllen die heutigen Brandschutz­anforderungen nicht vollständig. Wir bewerten den Bestand realistisch, schlagen Kompensations­maßnahmen vor und verhandeln im Abstimmungs­prozess mit Bauamt und Brandschutz­dienststelle – mit dem Ziel, die wirtschaftlichste sichere Lösung zu finden.

    Häufige Fragen

    Bauherren von Sonderbauten (z. B. Kita, Pflegeheim, Versammlungsstätte, größere Gewerbe- und Industriebauten) sowie häufig auch bei Nutzungs­änderungen und größeren Umbauten im Bestand.

    Die Kosten hängen stark von Größe, Nutzung und Komplexität ab. Für ein kleineres Sondergebäude beginnen Konzepte im niedrigen vierstelligen Bereich, größere Projekte werden individuell kalkuliert.

    Ja, Flucht- und Rettungspläne nach DIN ISO 23601 sowie Feuerwehrpläne nach DIN 14095 – auf Wunsch inklusive Aushang­druck und regelmäßiger Aktualisierung.

    Ja. Wir stimmen das Konzept mit Bauamt und Brandschutz­dienststelle ab und stehen für Rückfragen bis zur Genehmigung zur Verfügung.

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